Allgemein

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Lieferung und/oder Montagen, Zahlungsbedingungen von Anlagen, Geräten und Dienstbarkeiten

1.Allgemeines


1.1 Der Vertrag ist mit der gegenseitigen Unterschrift, oder mit dem Empfang der schriftlichen Bestätigung (bei einer gegenseitigen Auftragsunterzeichnung erhält der Besteller(in) keine zusätzliche Auftragsbestätigung), des Lieferanten WellnessDreams AG bzw. Unternehmers sofort rechtsgültig- und der Auftrag gilt gegenseitig sofort nach der Unterzeichnung als abgeschlossen. Ein Rücktritt des Auftrages danach (auch teilweise), zieht für den Besteller(in) in jedem Falle eine Konventionalstrafe, aber zumindest eine Verrechnung der bis dahin aufgelaufenen Kosten mit sich.   
 
1.2 Diese allgemeinen Vertragsbedingungen sind verbindlich und haben (Rechtsgültigkeit). Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie vom Lieferanten (WellnessDreams AG) ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Der Besteller(in) nimmt hiermit Kenntnis- und anerkennt unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), für Lieferungen und/oder Montagen von Anlagen, Geräten und Dienstbarkeiten sowie unsere Zahlungsbedingungen, dass der Besteller(in)diese auch persönlich auf der Homepage www.wellnessdreams.com eingesehen hat, die Bedingungen (AGB) darin vollumfänglich akzeptiert und wenn nötig selbst dafür besorgt ist, diese ab dem Internet (AGB Ausgabe vom 01.September 2009) zu seinen Akten ausdruckt. Bei Auftragserteilung, Auftragsbestätigung wird nochmals verbindlich darauf hingewiesen.

1.3 Alle Vereinbarungen und rechtsheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  
1.4 Sollte sich eine Bestimmung dieser allgemeinen Vertragsbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen.

2. Umfang der Lieferungen und Leistungen
  
2.1 Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten (WellnessDreams AG) sind in einem Auftrag, in einer möglichen Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt. Der Lieferant ist ermächtigt, Änderungen die zu Verbesserungen oder Qualitätssicherung führen vorzunehmen, soweit hierfür die Preiserhöhung im Maximum 5% des Auftrages (ohne MwSt.) nicht übersteigen. Kosten für unvorhergesehenes, höhere Gewalt, Schäden oder Verluste durch Dritte sind dabei ausgeschlossen.

2.2 Die Firma WellnessDreams AG tritt nie als Generalunternehmer der Bauherrschaft gegenüber auf. Unsere Dienstleistungen auf der Baustelle umfassen die Baustellenbetreuung, die Koordination unter den verschiedenen Handwerkern sowie das Überwachen der Arbeiten von Dritthandwerkern, die streng nach unseren Vorschriften und Anweisungen (auch die unserer Zulieferer) ihre Arbeiten selbständig und in eigener Verantwortung gegenüber unserer Bauherrschaft ausführen.

3. Pläne und technische Unterlagen

3.1 Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten (WellnessDreams AG) sind im Auftrag, in einer möglichen Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt. Der Lieferant ist ermächtigt, Änderungen die zu Sicherheit und Qualitätsverbesserungen führen, ohne die Bauherrschaft darüber zu informieren vorzunehmen. Die Mehrkosten hierfür dürfen 5% des Auftrages (ohne MwSt.)nicht übersteigen.

3.2 Dritthandwerker haben ausschliesslich den Anweisungen des Lieferanten (WellnessDreams AG) zu folgen- und die Arbeiten nach dessen Plänen und Skizzen auszuführen.

3.3 Für das Material, Dienstbarkeiten und Arbeiten haften unsere Partner (Dritthandwerker) und deren Zulieferanten gegenüber sich selbst und der Bauherrschaft vollumfänglich und persönlich. Das gleiche gilt auch für deren Garantieleistungen & Gewährleistungspflichten.

3.4 Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte für Pläne und technischen Unterlagen die sie der anderen ausgehändigt hat vor. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung der anderen Vertragspartei ganz oder teilweise Dritten zugänglich machen, vervielfältigen oder ausserhalb des Zwecks verwenden zu dem sie ihr übergeben worden sind.

4. Preise
  
4.1 Alle Preise verstehen sich inkl. 8,0% MwSt. 
  
4.2 Sämtliche Nebenkosten wie z.B. Transport, Versicherung, Krananlagen, Heliflüge, Einfuhrbewilligung und andere Bewilligungen gehen zu Lasten des Bestellers.
  
4.3 Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden.
  
4.4 Der Lieferant behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsmässigen Erfüllung die Lohnansätze oder die Materialpreise ändern. In diesem Fall erfolgt die Preisanpassung entsprechend der beiliegenden Gleitpreisformel.
Eine angemessene Preisanpassung erfolgt ausserdem, wenn die Lieferfrist
nachträglich einem der in Ziff. 7.2 genannten Gründe verlängert wird, oder
Art oder Umfang der vereinbarten Lieferungen oder Leistungen eine Änderung erfahren haben, oder das Material oder die Ausführung Änderungen erfahren, weil die vom Besteller gelieferten Unterlagen den tatsächlichen
Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren.
  
5. Zahlungsbedingungen
  
5.1 Die Zahlungen sind vom Besteller(in) entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen dem Hauptsitz des Lieferanten (WellnessDreams AG) ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, und dergleichen zu leisten.
  
5.1a Zahlungen
Netto:
40% Akontozahlung bei Auftragserteilung (Bestellung)
50% innert 10 Tagen nach Lieferung(laufende Akontozahlungen)
10% Restbetrag nach Warenempfang bzw. Fertigstellung der Montage
Besondere Zahlungsbedingungen für den Online-Shop                                     
Zahlungen: Ab Faktura Netto innert 10 Tagen
Verkauf ab Laden (Bar Zahlung)
  
5.2 Jegliche Verrechnung ist ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lieferanten (WellnessDreams AG) ausgeschlossen.
  
5.3 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn der Transport, die Ablieferung oder die Montage der Lieferungen bzw. Leistungen aus Gründen, die der Lieferant (WellnessDreams AG) nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht haben oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Lieferungen nicht verunmöglichen.
  
5.4 Werden die Zahlungsfristen gemäss Ziff. 5.1a überschritten, so schuldet der Besteller(in) ohne besondere Mahnung einen Verzugszins in der Höhe des am Domizil des Lieferanten geltenden Bankdiskontsatzes, mindestens jedoch 6%, ab der jeweiligen Zahlungsfrist. In solchen Fällen behält sich der Lieferant (WellnessDreams AG) zusätzlich das Recht vor, die im Vertrag ausgemachten Rabattansätze im Minimum anzupassen oder nachträglich vollumfänglich einzufordern.
  
6. Eigentumsvorbehalt
  
6.1 Der Lieferant (WellnessDreams AG) bleibt Eigentümer seiner gesamten, allenfalls schon montierten Lieferungen, bis er die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat.
  
6.2 Der Besteller(in) ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums des Lieferanten WellnessDreams AG) erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er den Lieferanten (WellnessDreams AG) mit Abschluss der Vertrages zur Eintragung der Eigentumsvorbehalts im öffentlichen Register.
  
7. Lieferfristen
  
7.1 Die Frist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, und die bei Bestellung zu erbringenden Zahlungen und allfälligen Sicherheiten geleistet worden sind.
  
7.2 Die Lieferfrist oder Montagefrist verlängert sich angemessen, wenn Hindernisse oder Verzögerungen auftreten, die der Lieferant(WellnessDreams AG) nicht zu vertreten hat. Solche Hindernisse sind beispielsweise erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, unabhängig vom Verschulden des Zulieferers, behördliche Massnahmen, Naturereignisse.
  
7.3 Der Besteller(in) ist nicht berechtigt, für verspätete Lieferungen (auch Teillieferungen), Montagen (Teilmontagen) eine Verzugsentschädigung geltend zu machen. Aus diesem Grunde kann der Bestseller(in) auch nicht teilweise oder ganz vom Auftrag zurücktreten.
  
7.4 Mehrkosten für Verzögerungen welche aufgrund von nicht rechtzeitig zur Verfügung stehenden Vorarbeiten jeglicher Arbeitsgattung, Aushub, Fundamente, Hinterfüllen, Wand- und Mauerdurchführungen, Umgebungsarbeiten, Krananlagen, welche nachweislich nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit Planung und Baustellenbetreuung stehen gehen zu Lasten des Verursachers.

7.5 Ist statt einer Frist ein bestimmter Termin vereinbart, ist dieser gleichbedeutend mit dem letzten Tag einer Liefer- oder Montagefrist; Ziff. 7.1 bis 7.6 sind analog anwendbar.
  
7.6 Wegen Verspätung der Lieferungen oder Leistungen hat der Besteller(in) keine Rechte und Ansprüche. Diese Einschränkung gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferanten (WellnessDreams AG) oder dessen Zulieferer.
  
8. Übergang von Nutzen und Gefahr
  
8.1 Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferungen ab Zweigniederlassung WellnessDreams AG und dessen Zulieferer auf den Besteller über.
  
8.2 Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant (WellnessDreams AG) nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk, Firmensitz unserer Zulieferer vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert.
  
9. Versand, Transport und Versicherung
  
9.1 Besondere Wünsche betreffend Versand, Transport oder Versicherung sind dem Lieferanten (WellnessDreams AG)rechtzeitig und schriftlich bekanntzugeben und vom Besteller(in) zu bezahlen.
  
9.2 Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller(in).
  
10. Prüfung und Abnahme der Lieferungen und Leistungen
  
10.1 Der Lieferant(WellnessDreams AG) und dessen Zulieferer werden die Lieferungen soweit üblich vor Versand prüfen. Verlangt der Besteller(in) weitergehende Prüfungen, sind diese besonders zu vereinbaren und vom Besteller(in) zu bezahlen.
  
10.2 Der Besteller(in) hat die Lieferungen bzw. Leistungen innert angemessener Frist zu prüfen und dem Lieferanten WellnessDreams AG) eventuelle Mängel unverzüglich und schriftlich (innert einer Frist von 14-Tagen ab Lieferung) bekanntzugeben. Unterlässt der Besteller(in), die Bauherrschaft, gelten die Lieferungen (und Teillieferungen) sowie unsere Leistungen (und Teilleistungen) als genehmigt. Zusätzlich wird der Bauherrschaft bei grösseren Arbeiten und bei kompletten Schwimmbad-Anlagen nach der technischen Einweisung und der Inbetriebnahme ein Baustellen-Dokument(Übergabe-Protokoll übergeben, dabei besteht für den Besteller(in) die Möglichkeit Mängel des Lieferanten(WellnessDreams AG) festzuhalten.

10.3 Der Lieferant(WellnessDreams AG) hat die ihm gemäss Ziff. 10.2 mitgeteilten Mängel zu beheben, und der Besteller(in) hat ihm hierzu Gelegenheit und die nötige Zeit dafür zu geben.
  
10.4 Die Vertragsparteien können schriftlich eine Abnahmeprüfung (spätestens mit der Vertragsunterzeichnung) vereinbaren.
  
10.5 Wegen Mängel irgendwelcher Art an Lieferungen oder Leistungen hat der Besteller(in) keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziff. 10.3 sowie Ziff. 11 (Gewährleistung, Haftung für Mängel) ausdrücklich genannten.
  
11. Gewährleistung, Haftung für Mängel
  
11.1 Gewährleistungsfrist (Garantiefrist)
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Lieferung, Übergabe von Anlagen und Geräten an die Bauherrschaft, der Lieferung ab Werk unserer Zulieferer, oder mit der eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferungen und Leistungen, oder soweit der Lieferant WellnessDreams AG) und dessen Zulieferer welche auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand, Abnahme oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant(WellnessDreams AG) und dessen Zulieferer nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Beginn des Fristenlaufs gemäss 7.1.
Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz, Abschluss der Reparatur oder ab Abnahme, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleistungsfrist gemäss vorhergehendem Absatz beträgt.
Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
  
11.2 Haftung für Mängel in Material, Konstruktion und Ausführung
Der Lieferant(WellnessDreams AG) verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers alle vom Lieferanten (WellnessDreams AG) stammenden Teile der Anlage, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar werden, nach seiner Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten (WellnessDreams AG) und dessen Zulieferer. Der Lieferant (WellnessDreams AG) und dessen Zulieferer tragen die an seinem Auslieferungsort und dessen Zulieferer anfallenden Kosten zur Nachbesserung.
  
11.3 Haftung für zugesicherte Eigenschaften
Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die im Auftrag, in der Auftragsbestätigung oder in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Ist eine Abnahmeprüfung vereinbart, gilt die Zusicherung als erfüllt, wenn der Nachweis der betreffenden Eigenschaften anlässlich dieser Prüfung erbracht worden ist.
Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Besteller(in) zunächst Anspruch auf Nachbesserung durch den Lieferanten (WellnessDreams AG) und dessen Zulieferer. Hierzu hat der Besteller(in) dem Lieferanten (WellnessDreams AG) und dessen Zulieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
Gelingt diese Nachbesserung nicht oder nur teilweise, hat der Besteller(in) Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Preises. Ist der Mangel derart schwerwiegend, dass er nicht innert angemessener Frist behoben werden kann, und sind die Lieferungen zum bekanntgegebenen Zweck nicht oder nur in erheblich vermindertem Masse brauchbar, hat der Besteller(in) das Recht, die Annahme des mangelhaften Teils zu verweigern, oder wenn ihm eine Teilannahme wirtschaftlich unzumutbar ist, mit den betroffenen Teilen (teilweise) vom Vertrag zurückzutreten. Der Lieferant(WellnessDreams AG) kann nur dazu verpflichtet werden, die Beträge zurückzuerstatten, die ihm für die vom Rücktritt betroffenen Teile bezahlt worden sind. Ganz vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz zu beanspruchen ist ausgeschlossen.
  
11.4 Ausschlüsse von der Haftung für Mängel
Von der Gewährleistung und Haftung des Lieferanten (WellnessDreams AG) und dessen Zulieferer ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht vom Lieferanten (WellnessDreams AG) und dessen Zulieferer ausgeführten Bau- oder Montagearbeiten sowie infolge aller anderen Gründe.
  
11.5 Lieferungen und Leistungen von Unterlieferanten & Dritthandwerker
Für Lieferungen und Leistungen von Unterlieferanten & Dritthandwerker die vom Besteller vorgeschrieben oder beigezogen werden, übernimmt der Lieferant WellnessDreams AG) und dessen Zulieferer keine Haftung.

11.6 Ausschliesslichkeit der Gewährleistungsansprüche
Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziff. 11.1 bis 11.5 ausdrücklich genannten.

11.7 Haftung für Nebenpflichten
Für Ansprüche des Bestellers wegen mangelhafter Beratung und dergleichen oder wegen Verletzung irgendwelcher Nebenpflichten haftet der Lieferant (WellnessDreams AG) nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

12. Ausschluss weiterer Haftungen des Lieferanten
Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Es bestehen keine Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferanten (WellnessDreams AG) und dessen Zulieferer, jedoch gilt er auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.
Im Übrigen gilt dieser Haftungsausschluss nicht, soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.
  
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
  
13.1 Gerichtsstand für den Besteller(in) und den Lieferanten (WellnessDreams AG) ist der Hauptsitz in 5610 Wohlen.
Der Lieferant WellnessDreams AG) ist jedoch berechtigt, den Besteller(in) an dessen Hauptsitz zu belangen.

13.2 Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht.


WellnessDreams AG
Hauptsitz
Rummelring 18
5610 Wohlen                                    

Wohlen,01.09.2009

WellnessDreams AG, Schwimmbad & Saunabau - Whirlpools